Toms Kanu Touren
Thomas Weiner
Spradower Weg 15
32278 Kirchlengern
Meine Geschäftsbedingungen basieren auf den Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im BGB. Die vorliegenden Bedingungen werden Bestandteil des mit mir geschlossenen Vertrages und müssen von beiden Parteien zur Kenntnis genommen werden.
1. Abschluss des Tourvertrages
Die Anmeldung kann mündlich oder schriftlich vorgenommen werden. Minderjährige müssen von einem gesetzlichen Vertreter angemeldet werden. Der Vertragspartner trägt auch für alle unter seinem Namen angemeldeten Teilnehmer die Verantwortung der Vertragspflicht.
2. Zahlungsbedingungen
a) Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 20% des Tourbeitrags fällig. Der Restbetrag ist bis 21 Tage vor Tourbeginn zu zahlen.
b) Bei ein- und zweitägigen Kursen und bei Tagestouren muss der Betrag zum vereinbarten Zahlungsziel beim Veranstalter in der vereinbarten Form eingegangen sein.
3. Leistungen
Die vom Veranstalter zu erbringenden Leistungen sind im Vertrag festgelegt. Davon abweichende individuelle Absprachen sollten im Interesse beider Vertragspartner schriftlich fixiert werden.
Geringfügige Veränderungen der Tour oder des Kurses, wenn diese nicht zu wesentlichen Veränderungen führen und ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht, können vom Veranstalter nicht ausgeschlossen werden. Die Veränderung muss dem Kunden zumutbar sein.
4. Rücktritt durch den Kunden
a) Der Vertragspartner kann vor Tourbeginn zu jeder Zeit, mittels einer schriftlichen Erklärung unter Angabe der Rechnungsnummer, von der Tour oder dem Kurs zurück treten. Die Abmeldung wird mit Zugang durch Posteingang beim Veranstalter wirksam.
b) Bereits gemachte Aufwendungen sind dem Veranstalter zu ersetzen. Dies richtet sich nach folgenden Vorgaben:
Bis 30 Tage vor Tour oder Kursbeginn 20%
29- 22 Tage vor Tour oder Kursbeginn 40%
21- 15 Tage vor Tour oder Kursbeginn 50%
14- 08 Tage vor Tour oder Kursbeginn 80%
ab dem 7. Tag vor Tour oder Kursbeginn 90%
Bei Nichterscheinen oder Stornierung nach Beginn der Tour oder des Kurses ist der gesamte Tourpreis zu erstatten.
c) Dem Kunden wird eine Reiserücktrittsversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Krankheit oder Unfall empfohlen.
d) Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Umbuchung des Tourtermins, Tourziels, Ort des Tourbeginns, der Unterkunft und der Beförderungsart besteht nicht.
5. Rücktritt durch den Veranstalter
a) Für das Zustandekommen einer Tour ist die Mindestteilnehmerzahl erforderlich. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl hat der Vertragspartner die Möglichkeiten von der Tour bei sofortiger Rückzahlung des gesamten geleisteten Betrags zurückzutreten oder eine Ersatztour zu wählen.
b) Vom Nichtzustandekommen einer Tour wird der Vertragspartner umgehend, spätestens aber 14 Tage vor Tourbeginn in Kenntnis gesetzt.
6. Programm- und Terminänderung
a) Notwendige und zumutbare Programm- oder Terminänderungen durch nicht vorhersehbare Umstände (zum Beispiel: Stau, schlechte Wetterlage, etc.) sind dem Veranstalter vorbehalten.
Zumutbar sind Umstände, die den Inhalt und den Verlauf der Tour nicht grundlegend beeinträchtigen.
b) Massive Beeinträchtigungen (zum Beispiel: starke Unwetter, höhere Gewalt, etc.), die zum Abbruch einer Tour führen, haben nicht die Erstattung der Kosten zu Folge.
c) Abweichung von Zeitangaben bzgl. der Tourorganisation, mit Ausnahme von Tourbeginn und Treffpunkten, sind nicht auszuschließen.
7. Haftung
a) Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Eigen- oder Drittverschulden, sowie durch die Missachtung der Verhaltens- bzw. Vorbereitungsgrundregeln des Veranstalters oder Weisungen des Tourguides entstehen.
b) Die vertragliche Haftung des Tourveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Tourpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Tourteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbei geführt wird.
Bei der Teilnahme Minderjähriger übernehmen die Erziehungsberechtigten volle Aufsichtspflicht und Haftung.
c) Alle Teilnehmer müssen selbstständig oder über einen Erziehungsberechtigten eine Unfall- und Krankenversicherung abgeschlossen haben.
d) Die eigentliche Tour unterliegt der Eigenverantwortung des Teilnehmers.
Die Teilnahme ist freiwillig.
e) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für alkoholisierte oder durch andere Rauschmittel beeinflusste Teilnehmer.
f) Die Haftung für beschädigte, verschmutzte, gestohlene oder auf andere Weise abhanden gekommene Eigentumsgegenstände der Teilnehmer ( zum Beispiel: Kleidung, Kameras, etc. ) ist ausgeschlossen.
g) Für die Tour notwendige Hilfsmittel werden vom Veranstalter an die Teilnehmer vermietet.
Bei Schäden oder Verlust der gemieteten Gegenstände haftet der Teilnehmer in vollem Umfang, was den Wiederbeschaffungswert (nach Katalogpreis) zuzüglich Ausfall-, Beschaffungs- und Transportkosten beinhaltet.
8. Allgemeine Bestimmungen
a) Der Versicherungspartner versichert, dass er über eine normale körperliche Konstitution und ausreichende Schwimmkenntnisse verfügt und die Tour in einem beschwerdefreien Gesundheitszustand antritt.
b) Bei Campingplatz- oder ähnlichen Aufenthalten sind die dort geltenden Hausordnungen und andere Vorschriften (zum Beispiel:bzgl. des Naturschutzes) einzuhalten.
c) Sämtlichen Anweisungen des Tourguides ist zu folgen. Bei Zuwiderhandlung ist ein sofortiger Ausschluss ohne Übernahme jeglicher damit verbundener Kosten möglich.
d) Forderungen oder Anzeigen Dritter oder Behörden an den Veranstalter werden unmittelbar an den Verursacher des Schadens weitergeleitet und ebenfalls zur Anzeige gebracht.
e) Der Veranstalter behält sich individuelle Sonderregelungen, die vom grundlegenden Tourvertrag abweichen können, vor. Diese individuellen Sonderregelungen sind jedoch extra im Vertrag aufzuführen.
Stand: November 2017